Organigramm Wasserverband Große Aue |
Organe
In den Vorstand entsenden die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden für die Dauer der Amtszeit je 2 Vorstandsmitglieder und benennen deren Stellvertreter.
Die Vertreter in der Verbandsversammlung sind von den Vertretungskörperschaften der Mitglieder zu wählen.
Die Aufgaben der Verbandsorgane sind in der Verbandssatzung festgelegt.
Der Wasserverband verwaltet sich im Rahmen der einschlägigen Gesetze (LWG, NW, WVG) selbst (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und wird vom Kreis Minden-Lübbecke als Aufsichtsbehörde in rechtlicher Hinsicht überwacht.
Er nimmt Stellung als Träger öffentlicher Belange zu Planungen im Verbandsgebiet, die Auswirkungen auf seinen Tätigkeitsbereich haben können.
Verbandsversammlung:
27 Vertreter davon entfallen auf:
Stadt Lübbecke | 4 Vertreter |
Stadt Espelkamp | 5 Vertreter |
Stadt Rahden | 6 Vertreter |
Stadt Pr. Oldendorf | 4 Vertreter |
Stadt Petershagen | 1 Vertreter |
Gemeinde Stemwede | 5 Vertreter |
Gemeinde Hille | 2 Vertreter |
je Mitglied 1 Vertreter |
Vorstand: 13 Mitglieder davon 7 Landwirte
(je Mitglied ein Vertreter)